Genussscheine: eine Mischung aus Aktie und Anleihe
Genussscheine sind an einer Börse handelbare Wertpapiere, meist Inhaberpapiere, die auf Grund ihrer Konstruktion eine Zwischenstellung zwischen Aktien und Anleihen einnehmen. Sie verbriefen ein Genussrecht in Form einer jährlichen Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn des Emittenten.
Da es sich bei Genussrechten um Gläubigerrechte handelt, hat der Inhaber am Ende der Laufzeit einen Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals zum Nennwert. Im Gegensatz zu einem Aktionär besitzt der Genussscheininhaber kein Stimmrecht und ebenso kein Mitwirkungsrecht in Form einer Teilnahme an Hauptversammlungen oder Gesellschafterversammlungen.
Genussscheine können unterschiedliche Ausstattungsmerkmale aufweisen und von Unternehmen jeder Rechtsform ausgegeben werden. Als Entgelt für die Teilnahme am Unternehmensrisiko bieten Genusscheine dem Anleger hohe Renditen.
Für das emittierende Unternehmen besteht bei der Ausgestaltung von Genussscheinen große Flexibilität, da dieses Anlageinstrument kaum durch gesetzliche Vorschriften eingeengt wird. Die Ausstattungsmerkmale von Genussscheinemissionen sind in den jeweiligen Genussscheinbedingungen zu finden.
